Lexikon -Behinderungsbedingte Mehraufwendungen

Übernommen werden die Kosten für behinderungsbedingte Mehraufwendungen bis zu einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach dem Unfall und manchmal erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad.

Dazu gehören Maßnahmen, die durch den Unfall erforderlich sind, z.B. der behindertengerechte Umbau des KFZ und der Wohnung/des Hauses oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung.
siehe:Unfallversicherung

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